Hygienekonzept für Wiederbeginn des Musikunterrichts

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Vorwort

Aufgrund der hohen Virulenz des Covid 19 Aerosols besteht auch im Unterricht für Lehrer und Schüler Maskenpflicht.

Laut Beschluss der Bayerischen Staatsregierung ist der Wiederbeginn des Musikunterrichts unter Auflagen und der Erstellung eines Hygienekonzepts gestattet. Vorerst jedoch nur als Einzelunterricht. Auch wenn digitaler Unterricht (Skype, WhatsApp) eine Notlösung darstellen, ist der persönliche Kontakt zwischen Lehrer(innen) und Schüler(innen) im Unterricht effektiver und zielführender (gemeinsames Musizieren und bessere Möglichkeit der Hilfestellung).

Auch wenn Gruppenunterricht, Schulkonzerte und Bandproben noch nicht möglich sind, ist der Einzelunterricht der erste Schritt zurück zur Normalität.

Hygienekonzept für den Unterrichtsraum (Zeichensaal) in der Lasslebenschule

  • Anbringung von Hinweisschildern mit Hygienevorschriften und Distanzregeln
  • kein Körperkontakt und kein Austausch von Instrumenten und Instrumentenzubehör
  • ausgiebiges Lüften zwischen den Unterrichtseinheiten
  • geregelter Einlass durch die Lehrkraft Namensliste mit Telefonnummer, Datum, Uhrzeit
  • Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Unterrichtszimmer
  • Händehygiene mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern vor Beginn des Unterrichts
  • Husten und Niesetikette
  • Sicherheitsabstand von 2 Metern
  • Eintritt des Schülers ,der Schülerin in den Unterrichtsraum nach Verlassen des (der) vorherigen Schülers (in)
  • der Musikraum darf nur vom Personal sowie den Schüler (innen) betreten werden
  • der Aufenthalt ist auf den Unterrichtszeitraum zu beschränken

Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der Merkmale zutrifft

Positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests
Vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer

Nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland
Ab 72 Std. Für die Dauer von 14 Tagen

Auch anderweitig erkrankten Schüler(innen) ist die Teilnahme am Unterricht nicht gestattet
Die Lehrkraft ist verpflichtet ,bei Erkältungssymtomen vonSchüler (innen) keinen Unterricht zu erteilen

Zusammenfassung für Schüler (innen) und deren Eltern

  • Instrumente und Instrumentenzubehör immer vollständig mitbringen
  • erst nach Aufforderung der Lehrkraft mit Mund-Nasen-Bedeckung eintreten und sofort Händewaschen mit Seife und Einmalhandtüchern
  • Husten und Niesetikette beachten (Armbeuge, Einmaltaschentücher)
  • Sicherheitsabstand 2 Meter beachten
  • Eintritt nur für Schüler(innen)
  • Bei Fieber und Erkältungssyntomen keine Teilnahme am Unterricht

Zusammenfassung für Lehrkräfte

  • Die Lehrkraft regelt den Ein und Austritt der Schüler (innen). Erst wenn der (die) vorherige Schüler (in) den Unterrichtsraum verlassen hat, tritt mit Sicherheitsabstand der (die) nachfolgende Schüler (in) ein und wäscht sich die Hände.
  • ausgiebiges Lüften zwischen den Unterrichtseinheiten
  • Dokumentation des Unterrichts, Namensliste mit Datum, Uhrzeit und Telefonnummer
  • kein Körperkontakt und kein Austausch von Instrumenten und Zubehör
  • Einstimmen von Musikinstrumenten nur im Ausnahmefall, nur mit Mundschutz und Einmalhandschuhen
  • Klavierunterricht auf getrennten Instrumenten, Sicherheitsabstand und Mundschutz
  • Klavierschüler(innen) waschen und desinfizieren sich die Hände
  • nach dem Unterricht wird die Klaviatur desinfiziert
  • Unterricht mit Blasinstrumenten ist bei ausreichendem Abstand (3 Meter oder mehr) möglich

Über Änderungen werde ich informieren, bleibt gesund!

Kallmünz, den 14.05.2020

Stephan Brandl (Musikschulleitung)